- Welche Rassen zählen dazu:
- (Hier muss man unterscheiden, dass die einzelnen Länder dies selber festlegen könne, aber die Unterschiede sind minimal)
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- Americn Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Presa Mallorquín
- Presa Canario
- Fila Brasileño
- Bullmastiff
- American Pitbull Terrier
- Rottweiler
- Bull Terrier
- Bordeaux-Cogge
- Japanischer Tosa Inu
- Argentinische Dogge
- Dobermann
- Mastino Napolitano
- alle Mischlinge dieser Rassen
- alle Hunde die schon als Beißer aufgefallen sind
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In Spanien lebende Ausländer sind ebenfalls verpflichtet Ihre Hunde registrieren zu lassen und sich selber bei Haltung
oben genannter Rassehunde, oder entsprechenden Mischungen, den notwendigen Prozeduren zu unterwerfen, die da wären:
Zu einer Licencia para la Tenencia de Perros potencialmente peligroso braucht man:
- Personalausweis
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Wohnungsnachweis
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Psychologisches Gutachten (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter mit einer Garantiesumme von mind. 120.000 Euro
- Herkunftsnachweis des Hundes
- Tätowierungsnummer oder Nummer vom Erkennungschip
Hinweis: alle Dokumente die im Original nicht in spanischer Sprache ausgestellt sind, muss eine offizielle
Übersetzung beigefügt werden.
Hunde dieser Rassen dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.
Wer mit einem Kampfhund nach Spanien einreisen möchte, der kann in Frankreich ernsthafte Probleme bekommen. Kampfhunde
dürfen dort nur im Ausnahmefall transportiert werden. In jedem Fall muss der Hund sämtliche
aktuelle Papiere haben, er muss entsprechend mit Beisskorb und Leine unterwegs sein und es dürfen ebenso keine Mischlinge
mitgeführt werden. Wer sich nicht sicher ist, sollte vorsichtshalber einen Bogen um Frankreich machen. Es wird nicht der
Hundehalter mit Strafen belegt, sondern der Hund konfisziert (oder beides). Theoretisch ist ein Flug einfacher, aber kein
Land sieht die Einreise eines Kampfhundes gern, egal wie verschmust er ist.
Auch sollten Langzeiturlauber wisse, dass der Auslandsschutz nur für max. 2 Monate gültig ist. Bitte lesen Sie diesbezüglich
vorsorglich Ihre Versicherungspolice durch und setzen sich ggf. mit Ihrer VS in Verbindung.
| Für jeden Tierfreund ist es sicher interessant wie man Erste Hilfe beim Hund leisten kann, egal
ob es sich um den eigenen Hund oder um ein fremdes Tier handelt. |
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