Probleme bei Reisen – Geld zurück ?

Wann hat man Anspruch auf Rückzahlungen bei Reisebuchungen

Benzinpreis aktuell , Benzinpreise aktuell Spanien

Bei technischen Problemen: Ein frisches Urteil der Europäischen Gerichtshofs stärkt die Rechte von Flugpassagieren: auch bei technischen Problemen gibt es für Fluggäste Entschädigung im Falle einer Verspätung.

 

Fluggäste haben auch dann Recht auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug aufgrund technischer Probleme gestrichen wird. Ausnahmen könne es nur bei besonderen Gründen wie etwa Sabotage geben, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. (Az: C-549/07). Wenn ein Flug kurzfristig gestrichen wird, können die Passagiere nach einer EU-Verordnung von 2004 wählen, ob sie einen anderen Flug nutzen oder ihr Geld zurück haben wollen. Zusätzlich müssen die Fluggesellschaften eine sogenannte Ausgleichsleistung von 200 bis 600 Euro je nach Entfernung bezahlen. Dieses Recht der Verbraucher auf Entschädigung entfällt aber, sofern die Annullierung auf “außergewöhnliche Umstände” zurückgeht. Seit Jahren war nun streitig, ob technische Probleme als “außergewöhnlich” gelten.

Quelle: Welt online vom 22.12.09


Wenn ein Flug kurzfristig gestrichen wird, können die Passagiere nach einer EU-Verordnung von 2004 wählen, ob sie einen anderen Flug nutzen oder ihr Geld zurück haben wollen.


Rückflug verfällt nicht automatisch: Wer seinen Hinflug nicht antritt, dessen Rückflug kann nicht einfach gestrichen werden, auch wenn es in den AGB’s der Airlines so dargestellt wird. Dies ist unzulässig ( Az.2-2 0 243/07). Künftig ist es also möglich auch nur den Rückflug zu nutzen, was sicher für einige in Spanien ansässige günstig wird, da die Buchung Deutschland – Spanien – Deutschland sehr oft preiswerter ist als ein Einzelflug nach Deutschland. Jan08