Welche Rassen zählen dazu:
(Hier muss man unterscheiden, dass die einzelnen Länder dies selber festlegen könne, aber die Unterschiede sind minimal)

Americn Staffordshire Terrier
Staffordshire Bull Terrier
Presa Mallorquín
Presa Canario
Fila Brasileño
Bullmastiff
American Pitbull Terrier
Rottweiler
Bull Terrier
Bordeaux-Cogge
Japanischer Tosa Inu
Argentinische Dogge
Dobermann
Mastino Napolitano
alle Mischlinge dieser Rassen
alle Hunde die schon als Beißer aufgefallen sind

In Spanien lebende Ausländer sind ebenfalls verpflichtet Ihre Hunde registrieren zu lassen und sich selber bei Haltung oben genannter Rassehunde, oder entsprechenden Mischungen, den notwendigen Prozeduren zu unterwerfen, die da wären:

Zu einer Licencia para la Tenencia de Perros potencialmente peligroso braucht man:

Personalausweis
Vollendung des 18. Lebensjahres
Wohnungsnachweis
Polizeiliches Führungszeugnis
Psychologisches Gutachten (nicht älter als drei Monate)
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter mit einer Garantiesumme von mind. 120.000 Euro
Herkunftsnachweis des Hundes
Tätowierungsnummer oder Nummer vom Erkennungschip

Hinweis: alle Dokumente die im Original nicht in spanischer Sprache ausgestellt sind, muss eine offizielle Übersetzung beigefügt werden.

Hunde dieser Rassen dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.

Wer mit einem Kampfhund nach Spanien einreisen möchte, der kann in Frankreich ernsthafte Probleme bekommen. Kampfhunde dürfen dort nur im Ausnahmefall transportiert werden. In jedem Fall muss der Hund sämtliche aktuelle Papiere haben, er muss entsprechend mit Beisskorb und Leine unterwegs sein und es dürfen ebenso keine Mischlinge mitgeführt werden. Wer sich nicht sicher ist, sollte vorsichtshalber einen Bogen um Frankreich machen. Es wird nicht der Hundehalter mit Strafen belegt, sondern der Hund konfisziert (oder beides). Theoretisch ist ein Flug einfacher, aber kein Land sieht die Einreise eines Kampfhundes gern, egal wie verschmust er ist.

Auch sollten Langzeiturlauber wisse, dass der Auslandsschutz nur für max. 2 Monate gültig ist. Bitte lesen Sie diesbezüglich vorsorglich Ihre Versicherungspolice durch und setzen sich ggf. mit Ihrer VS in Verbindung.