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Tierheime, Tierschützer oder Betreiber und Helfer von Auffangstationen werben in Spanien häufig für Flugpaten. Gesucht werden
in diesen Fällen Flugpaten, die einen Hund mit nach Deutschland, nach Österreich oder in die Schweiz nehmen. Die Aussage lautet,
es entstehen ihnen keinerlei Kosten. Oft werden die Hunde sogar direkt bis zum Flughafen gebracht und
anschließend vom Zielflughafen
direkt abgeholt. Die Hunde, die hier einer unsicheren Zukunft entgegen sehen würden, sind im Vorfeld bereits vermittelt worden,
manchmal werden sie von Tierheimen aufgenommen, manchmal von Pflegestellen und manchmal von den direkten neuen Familien. Es entstehen
dabei für den Flugpaten keinerlei Kosten. So zumindest die Aussage. Aber wie ist die gesetzliche Lage und was wenn der Zoll nun
gerade keinen Nerv für Vierbeiner hat.
Bei der Einfuhr nach Deutschland gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen privaten Transport (der Hund ist nicht zur Weitergabe
bestimmt) und für das so
genannte gewerbsmäßige bzw. kommerzielles Verbringen von Hunden und Katzen aus dem Ausland. Dazu zählen auch
gemeinnützigen Tierschutzvereine, die Tiere u.a. aus Spanien an Dritte abgeben. Hierbei ist nicht eine Gewinnerzielung ausschlaggebend,
sondern nur die Tatsache, dass durch die Weitervermittlung der Tiere an Dritte ein Eigentümer bzw. Besitzerwechsel stattfindet.
Oft wird das von den Tierschützern übersehen.
Wenn ein Hund (oder Katze) aus einem EU Mitgliedsstaat an eine andere Pflegestelle
weitervermittelt werden, gilt die Binnenmarkt-Tierschutzverordnung. Für diesen Fall sind folgende Dinge Voraussetzung:
EU Heimtierausweis,
der Mikrochip,
Tollwutschutzimpfung (altersentsprechend),
amtstierärztliche Gesundheits- und Transportfähigkeitsbescheinigung (24h vor Abreise)
Anzeige der Ankunft bei der Veterinärbehörde am Bestimmungsort 24 Stunden vor der Ankunft.
Mit diesen Sachen sollten sie also unbedingt von den Tierschützern ausgestattet werden, um keinen Ärger bei der Einfuhr des Tieres
zu bekommen. Sie können sich dann auch nicht einfach am Zielflughafen davonstehlen,
schließlich wird das Tier auf ihren Namen
transportiert.
Wenn Sie einen Hund oder eine Katze für sich selbst mitbringen wollen, ist das
Alter des Hundes ausschlaggebend. Beträgt das Alter mehr als drei Monate tritt die EU Heimtierverordnung in Kraft. In diesem Fall
sind folgende Dinge erforderlich:
der EU Heimtierausweis,
Mikrochip
gültige Tollwutschutzimpfung (Impfung frühestens im Alter von 12 Wochen, Wirksamkeit nach 21 Tagen).
Wenn der Hund oder die Katze jünger als drei Monate sind tritt wiederum die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in Kraft.
In diesem Fall gilt folgendes:
EU Heimtierausweis,
Mikrochip
eine schriftliche Erklärung des Verfügungsberechtigten, dass
das Tier bisher ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten wurde und nicht
mit wild lebenden Tieren in Berührung gekommen ist (diese sollte ihnen das Tierheim oder die entsprechende Organisation
ausstellen).
Stellt sich die Frage, was passiert, wenn irgend ein Dokument fehlt. Verstöße gegen diese Reglungen können als
Ordnungswidrigkeit gegenüber der handelnden Person geahndet werden. Das bedeutet, dass zuerst einmal Sie vom Zoll angesprochen
werden. Der Verein hätte für den Verstoß zu haften. Er wird ordnungsrechtlich durch seinen Vorstand vertreten.
So lieb wie es von vielen privaten Tierschützern gemeint ist, in solchen Fällen sollte ein Verein dahinter stehen. Erkundigen
sie sich umfassend und helfen Sie bitte, auch wenn es etwas komplizier ist. Viele Vereine wissen genau was zu tun ist und es
gibt keinerlei Probleme mit dem Transport von spanischen Hunden nach Deutschland. Sie können also durchaus Flugpate werden.

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